Energiepreispauschale (EPP) über Arbeitgeber
Hallo Zusammen,
der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Das Gesetz regelt unter anderem die Auszahlung der EPP in Höhe von einmalig 300€.
Wir wollen Ihnen heute einen Überblick verschaffen was vor allem auf Sie als Arbeitgeber*innen zukommt.
Wer hat Anspruch auf die EPP vom Arbeitgeber*innen?
Arbeitnehmer*innen haben Anspruch, wenn sie am 01.09.2022:
- In einem gegenwärtigen 1. Dienstverhältnis stehen
und
- In einer der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen; sprich: u.a. Minijobber*innen
Welche Besonderheiten gibt es für Minijobber*innen?
Arbeitgeber*innen dürfen den Minijobber*innen nur die EPP auszahlen, wenn die Minijobber*innen ihnen schriftlich bestätigen, dass es sich um das 1. Dienstverhältnis handelt.
Die Bestätigung kann wie folgt ausformuliert sein:
Quelle: Bundesfinanzministerium – FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
„Hiermit bestätige ich ………………….. (Arbeitnehmer), dass mein am 1. September 2022 bestehendes Dienstverhältnis mit ………………… (Arbeitgeber) mein erstes Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen kann.
Wann muss die EPP an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlt werden?
Der Auszahlungszeitpunkt der EPP ist abhängig von der Abgabe der Lohnsteueranmeldung, für die Sie als Arbeitgeber*innen verpflichtet sind.
Lohnsteueranmeldung | Zahlungstermine / Lohnabrechnung |
monatlich | September 2022 |
quartalsweise | Oktober 2022 |
jährlich | Wahlrecht, wenn dann zwischen September 2022 bis Dezember 2022 |
FAZIT:
Unterliegen Arbeitgeber*innen der jährlichen Lohnsteueranmeldung, sind sie nicht verpflichtet die EPP an die Arbeitnehmer*innen auszuzahlen.
Wie und wann findet die Rückzahlung der EPP statt?
Um Arbeitgeber*innen vor Liquiditätsengpässen zu bewahren, sieht das Gesetz eine frühzeitige Berücksichtigung in der Lohnsteueranmeldung vor und damit eine Entkoppelung vom eigentlichen Auszahlungstermin.
Lohnsteueranmeldung | Erstattung |
monatlich | bis 12.09.2022 mit Lohnsteueranmeldung August 2022 |
quartalsweise | bis 10.10.202022 mit Lohnsteueranmeldung 3. Quartal 2022 |
jährlich | bei Wahlrechtausübung:
bis 10.01.2023 mit Lohnsteueranmeldung 2022 |
Wie wird die EPP lohnsteuerlich- und sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Lohnsteuerklasse 1 bis 5 | Minijob | |
Lohnsteuer | pflichtig | frei |
Sozialversicherung | frei | frei |
Erfolgt die Abrechnung über die Lohnsteuerklasse muss auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe E ausgewiesen sein.
Wenn keine Auszahlung über die Arbeitgeber*innen erfolgt, wie kommen die Arbeitnehmer*innen an ihre EPP?
Die anspruchsberichtigten Arbeitnehmer*innen können die EPP nur über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.