News Dezember 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“. Insbesondere bei der Einkommen- und Umsatzsteuer ergeben sich wichtige Änderungen bzw. Neuregelungen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 hat der Bundesrat am 22.11.2024 zugestimmt. Somit werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben.
• Ende Oktober 2024 wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Aus steuerlicher Sicht hervorzuheben ist die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege.
• Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern die elektronische Rechnung. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2024.
Viel Spaß beim Lesen!